NavigationHomepage » Wissen » Untergrund und Vorarbeiten » Untergrundprüfung Seite druckenPDF

Untergrundprüfung

Dem Auftragnehmer obliegt nach VOB die allgemeine Beurteilung und Prüfung des Untergrundes. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Bauteile oder Bedenken wegen Mängeln an Vorleistungen anderer Unternehmer, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich, schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen.

Der Handwerker muss den Kunden darauf hinweisen, wenn er Bedenken gegen das vorgesehene Material hat. Er hat in diesen Fällen zu kontrollieren, ob die zum Einsatz kommenden Materialien für die Art der Aufgabe geeignet sind. Keine Prüfungspflicht besteht, wenn das zu verwendende Material durch einen sachkundigen Auftraggeber eindeutig vorgeschrieben wird und die geforderte Ausführung dem Stand der Technik entspricht.

 

Die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfmethoden, beispielsweise die Folienmethode mehr...

Prüfung mit der Kratz- und Druckprobe, kreidender Abrieb und Klebebandtest mehr...

Fachgerechte Prüfung durch Anritzen und Benetzen der Wand mehr...

Prüfung durch Benetzen mit Wasser und Empfehlung geeigneter Produkte mehr...

Visuelle Untergrund-Kontrolle mittels Streiflicht mehr...

Fachgerechte Prüfung mit Indikatorpapier und Bestimmung des pH-Wertes mehr...

Unterschiedliche Risse und ihre Überbrückung mit geeigneten Produkten mehr...

Dauerhafte Schimmelpilzsanierung und präventive Maßnahmen mehr...

Ursachen von weißen Salzausblühungen auf der Putzoberfläche mehr...